Bitte beachten Sie, dass Sie sich immer vorher telefonisch ankündigen müssen, um den Ablauf besser planen zu können, zudem sind die Tierärzte nicht immer vor Ort.
Bei schwerwiegenden Erkrankungen können Überweisungen an größere Tierkliniken nötig sein.
Kommen Sie aus einem anderen Landkreis (außer sie sind bereits Patient bei uns), wenden Sie sich bitte an den zuständigen Tierarzt (Wer das ist, erfahren Sie in der Regel über den Notruf der Feuerwehr).
Seit dem 14.2.2020 ist die neue Notdienstregelung der GOT in Kraft getreten. Eine Untersuchung MUSS außerhalb der regulären Sprechzeiten nun mit einer Notdienstgebühr von 59,50 Euro (inkl. MwSt.) und dem mindestens doppelten Satz abgerechnet werden. Tierkrankenversicherungen tragen in der Regel diese Kosten vollumfänglich.
Seit dem 22.11.2022 ist zudem die neue Gebührenordnung für Tierärzte in Kraft getreten. Diese gibt dem Tierarzt den Preis für die jeweiligen Leistungen vor.